ALLGEMEINE RESERVIERUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CLUB TEGERNSEE 2025

ALLGEMEINE RESERVIERUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

CLUB TEGERNSEE 2025

 

Der Club Tegernsee e.V, nachfolgend („Club Tegernsee“) bietet Ihnen über das Online-Reservierungsformular unter www.clubtegernsee.de/reservierungsformular (nachfolgend: „Reservierungsformular“) die Möglichkeit Reservierung von Sitzplätzen und den Erwerb von Verzehrgutscheinen (nachfolgend gesamt: „die Reservierung“) bei diversen vom Club Tegernsee organisierten Veranstaltungen an. Diese Reservierungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „ARGB“) gelten für alle über das Reservierungsformular erfolgenden Reservierungen sowie für den Zutritt und Aufenthalt auf den vom Club Tegernsee angebotenen öffentlichen Veranstaltungen. Soweit Bestätigungen von Kunden Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen mit dem Ziel der Einbeziehung enthalten, wird solcher Einbeziehung hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese ARGB gelten auch dann, wenn Club Tegernsee in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen ARGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt.

 

A) RESERVIERUNG / BEDINGUNGEN

A.1 Ihre Reservierungsanfragewerden ausschließlich über das Reservierungsformular oder über info@clubtegernsee.de entgegengenommen und können nur darüber gebucht werden. Bei den angebotenen Veranstaltungen befinden sich Tische für 6 – 10 Personen. Es werden Einzelplätze sowie komplette Tische zu festen Zeiten vergeben. Reservierungen können ab 1 Person bis zu einer Gruppengröße von 50 Personen über das Onlineformular getätigt werden. Sollten Sie mit einer größeren Gruppe zu Gast sein wollen, wenden Sie sich gerne direkt über info@clubtegernsee.de an uns.

A.2 Wir bitten Sie um Verständnis, dass zur Buchungssicherheit für jede Person, für die eine Sitzplatzreservierung erfolgt, ein Verzehrgutschein mit Einlassticket nach der folgenden Preisaufstellung abgenommen werden muss.  Die Verzehrgutscheine mit Einlassticket gelten bei den Veranstaltungen des Club Tegernsee können für die jeweils für die Veranstaltung vorgesehenen Speisen eingelöst werden. Die Ausschlussfristen und Regelungen der Ziff. F) finden Anwendung.

A.3 Mit Bestätigung der Reservierung durch den hierfür vorgesehenen Online-Reservierungsbutton unter www.clubtegernsee.de geben Sie ein verbindliches Angebot in Form der Reservierungsanfrage (Personenzahl / Reservierungsbereich) und für den Erwerb der damit verbundenen Verzehrgutscheine mit Einlasstickets ab.

A.4 Auf Ihre Reservierungsanfrage hin erhalten Sie eine vorläufige Bestätigung Ihrer Reservierung per E-Mail oder Post. Nach Erteilung der Veranstaltungs-Genehmigung der jeweils zuständigen Gemeinde für die jeweilige Veranstaltung des Club Tegernsee wird die offizielle Reservierungsbestätigung (nachfolgend „Reservierungsbestätigung“) versendet. Die Reservierung steht bis zuletzt unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Veranstaltungs-Genehmigung durch die jeweils zuständige Gemeinde und der Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Kunden unter Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer gemäß Ziff. A.5.

A.5 Der Reservierungsbestätigung ist, versehen mit einer spezifischen Rechnungsnummer (nachfolgend: „Rechnungsnummer“), die Rechnung über die Verzehrgutscheine beigefügt. Der Rechnungsbetrag ist unter ausdrücklicher Angabe der Rechnungsnummer innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu begleichen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang beim Club Tegernsee unter ausdrücklicher Angabe der Rechnungsnummer. Mit entsprechend erfolgter Zahlung kommt der Vertrag über die Reservierung mit der Erteilung der Veranstaltungs-Genehmigung durch die jeweils zuständige Gemeinde  verbindlich zustande. Im Falle einer Überschreitung der Zahlungsfrist oder im Falle einer Zahlung ohne Angabe der Rechnungsnummer erfolgt eine automatische Stornierung des Reservierungsvorgangs. Hierbei wird im Einklang mit Ziff. A.7 eine Reservierungskostenpauschale in Höhe von € 5 pro Reservierungsplatz/Person berechnet, die nicht erstattet wird. Wir weisen darauf hin, dass die Rechnung keinen Vorsteuerausweis enthalten kann.

A.6 Etwaige Bank- oder sonstige Gebühren, die bei Zahlung des Kunden per Auslandsüberweisung und/oder Scheck anfallen können, trägt der Kunde. Der Kunde ist mithin verpflichtet zu ermitteln, ob bei genannter Zahlung etwa beteiligte Finanzinstitute Abzüge für ihre entsprechenden Gebühren vornehmen, und wenn ja, sicherzustellen dass der beim Club Tegernsee letztlich eingehende Betrag den Rechnungsbetrag dennoch vollständig abdeckt, d.h., ggfs. den Rechnungsbetrag zzgl. etwaiger Gebühren überweisen zur Zahlung anweisen.

A.7 Nach Zahlungseingang werden die Verzehrgutscheine und das Einlassticket per Post an die von Ihnen genannte Adresse versandt. Für den mit dem Versand der Verzehrgutscheine und Einlassticket verbundenen Aufwand werden die tatsächlich anfallenden Versandkosten zuzüglich € 2,50 Reservierungskostenpauschale pro Reservierungsplatz/Person in Rechnung gestellt.

A.8 Bei nachträglichen Änderungen der Reservierungs- oder Rechnungsdaten (nach Versand der offiziellen Reservierungsbestätigung mit Rechnung) wird im Einklang mit Ziff. A.7 eine erneute Reservierungskostenpauschale von € 2,50 proReservierungsplatz/Person in Rechnung gestellt.

A.9 Der Club Tegernsee möchte die Rechte aus der Reservierung (insbesondere Einlass in zur jeweiligen Club Tegernsee Veranstaltung, Zurverfügungstellung der entsprechenden Sitzplätze, Möglichkeit der Nutzung der Verzehrgutscheine) nicht jedem, sondern nur den Kunden gewähren, die die Reservierung gemäß Ziff. A.1 oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziff. D.3 erworben haben. Der Club Tegernsee gewährt nur seinen Kunden, die durch der Reservierungsbestätigung entnehmbare Individualisierungs-merkmale (z.B. Namensaufdruck, Reservierungsnummer, Strich- und/oder QR-Code etc.) identifizierbar sind und/oder Zweiterwerbern, die nach Ziff. D.3 Reservierungen zulässig erworben haben, zusammen mit ihren Reservierungsgästen (in der reservierten Anzahl) in Verbindung mit der entsprechenden Reservierungsbestätigung und der entsprechenden Anzahl an Einlasstickets ein Recht auf die Wahrnehmung der Reservierung. Zum Identitätsnachweis ist ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass etc.) mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Reservierungen, die auf vom Club Tegernsee nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Recht auf Wahrnehmung der Reservierung nach dieser Ziff. A.9 und können Rechtsfolgen nach Ziff. D.5 und H) auslösen.

A.10 Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Reservierungen kann es, z.B. bei Absage des der Veranstaltung des Club Tegernsee, behördlicher Maßnahme bis hin zur Reduzierung der ursprünglich zugelassenen Gästeanzahl auf Club Tegernsees Veranstaltung oder bei einem Ansteigen der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie oder vergleichbaren Ereignissen dazu kommen, dass eine Reservierung abweichend von Ziff. A.9 nicht wahrgenommen werden kann. Der Club Tegernsee ist in diesen Fällen berechtigt, die Vergabe der zu besetzenden Sitzplätze mittels eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. Einzelne grundsätzlich erworbene Reservierungen im Einzelfall oder in Gänze zu stornieren. Eine solche Stornierung wird dem Kunden mitgeteilt oder unter www.clubtegernsee.de allgemein bekanntgegeben. Die Stornierung gilt mit ihrer Bekanntgabe als wirksam.  Der Club Tegernsee haftet außer im Fall von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).

A.11 Im Fall einer Stornierung nach Ziff. A.10 wird der Club Tegernsee seinen jeweiligen Vertragspartner bereits erhaltene, den entsprechenden Reservierungszeitraum betreffende Zahlungen und Entgelte, abzüglich der Reservierungskostenpauschale in Höhe von 1,50 € pro Reservierungsplatz/Person, die im Sinne einer Aufwandserstattung beim Club Tegernsee verbleibt, zurückerstatten. Eine solche Rückerstattung wird nur fällig, wenn der Kunde IBAN und ggf. BIC (nachfolgend „Bankdaten“) an den Club Tegernsee übermittelt hat. Der Club Tegernsee wird den Kunden, soweit für die Bankdaten erforderlich, kontaktieren, möglichst per E-Mail.

 

B) MENÜ

Der Club Tegernsee ist bei Vorliegen eines triftigen Grundes im Sinn unserer Vereinbarungen berechtigt, insbesondere aufgrund von Veränderungen der Verfügbarkeit oder erheblich steigender Einkaufspreise von bestimmten relevanten Lebensmitteln bzw. Produkten im Zeitpunkt der finalen Einlassticketbestellung 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, dem Kunden ein Menü, das von dem gemäß Ziff. B.1 bestellten abweicht, mit vergleichbaren Produkten zusammenzustellen (nachfolgend „Menüanpassung“). Der Club Tegernsee trägt hierbei dafür Sorge, den Charakter der ersetzten Lebensmittel bzw. Produkte möglichst aufrechtzuerhalten. Eine solche Menüanpassung bewirkt auf Kundenseite kein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht und ebenso keinen Entschädigungsanspruch.

B.3 Der Club Tegernsee ist ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziff. B.3 berechtigt, den Preis des gemäß Ziff. B.1 bestellten und ggf. nach Ziff. B.2 angepassten Menüs (nachfolgend „Club Tegernsee Menü“) nach billigem Ermessen der Entwicklung der für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten anzupassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Einkaufskosten für die Lebensmittel bzw. Produkte im Zeitpunkt der finalen Menüplanung vor Beginn des Festzeltbetriebs um mehr als 5 % im Vergleich zum Buchungszeitpunkt erhöhen. Eine Preiserhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, der angemessen ist, und – im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung – in dem insbesondere kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten eines anderen im Menü enthaltenen Lebensmittels bzw. Produkts erfolgt.

B.4 Sämtliche Änderungen nach Ziff. B.2 und/oder B.3 werden dem Kunden per E-Mail in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang der Information über die Änderungen schriftlich oder in sonst angegebener Weise (z.B. per E- Mail) Widerspruch erhebt, vorausgesetzt der Club Tegernsee hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Club Tegernsee zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Ziff. E.5 findet in diesem Fall entsprechende Anwendung.

 

C) PLATZIERUNG / KARENZZEIT

C.1 Bei Reservierungen sind wir bemüht, die Platzierungswünsche zu berücksichtigen. Bestimmte Tische oder Tischnummern können jedoch nicht garantiert werden. Tischnummern sind am Tage des Besuches unter dem Reservierungsnamen aus der jeweiligen Tagesreservierungsliste am Haupteingang zu entnehmen.

C.2 Zeitlich begrenzte Reservierungen sind nach dem angegebenen Zeitpunkt unverzüglich freizugeben.

C.3 Reservierte Plätze werden maximal bis zu 60 Minuten nach der bestätigten Reservierungszeit (nachfolgend „Karenzzeit“) freigehalten. Nach Ablauf der Karenzzeit werden sämtliche nicht besetzten Plätze freigegeben, sind also nicht mehr reserviert im Sinne der Vereinbarung mit dem Kunden. Der Anspruch auf die reservierten Plätze verfällt ebenfalls bei auch zwischenzeitigem vollständigem Verlassen des entsprechenden Tisches. ,vollständig“ im Sinn des Vorstehenden ist ein Verlassen dann, wenn während 5 Minuten (oder länger) kein einziger Gast der Reservierung an einem der reservierten Plätze ist.

C.4 Der Club Tegernsee ist bei Einhaltung aller sonstigen Vorgaben, einschließlich vor allem Sicherheitsvorschriften/-vorgaben, berechtigt, mehr als eine Reservierung zusammen an einem Tisch zu platzieren.

C.5 Sitzplätze sind nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Personenzahl

reserviert. Zusätzliche Stehplätze im Bereich Ihrer Reservierung sind aus feuerrechtlichen Gründen nicht gestattet. Der Einsatz von kunden-eigenem Security- Personal ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Geschäftsleitung im Vorfeld des Besuches möglich; Rechtzeitigkeit liegt nur vor, wenn die Absprache mindestens 7 Kalendertage im Voraus liegt.

 

D) NUTZUNG / WEITERGABE

D.1 Zur Vermeidung von Gewalt- und Straftaten im Rahmen des Besuchs der Veranstaltung vom Club Tegernsee, zur Unterbindung der nicht autorisierten Weitergabe von Reservierungen, insbesondere zur Vermeidung von Spekulationen mit Reservierungen, und zur Erhaltung eines sozialen Preisgefüges, liegt es im Interesse des Club Tegernsee  und der Kunden, die Weitergabe von Reservierungen einzuschränken.

D.2 Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen ist untersagt. Untersagt ist insbesondere, a) Reservierungen öffentlich, bei Auktionen oder im Internet (z.B. eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von Club Tegernsee autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;

b) Reservierungen zu einem höheren als dem entrichteten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

c) Reservierungen regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben;

d) Reservierungen an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer anzubieten, zu veräußern oder weiterzugeben;

e) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung (Textform ausreichend) vom Club Tegernsee kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets; und/oder

f) im Falle einer (beispielsweise durch die zuständige Behörde) angeordneten und datenschutzrechtlich zulässigen Erfassung der Kontaktdaten eines jeden Kunden und/oder Reservierungshalters (z.B. zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten) Reservierungen überhaupt zu veräußern oder weiterzugeben, ohne dass der Club Tegernsee unter Nennung der erforderlichen Kontaktdaten des neuen Inhabers rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird; die Weitergabe der Daten des neuen Inhabers erfolgt in diesem Fall zur Wahrung der berechtigten Interessen des Club Tegernsee gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO.

D.3 Eine private Weitergabe einer Reservierung aus nicht kommerziellen bzw. gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit des Kunden oder Vergleichbarem, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. D.2 vorliegt und der Kunde den neuen Reservierungshalter (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ARGB sowie die ggf. notwendige Weitergabe von Informationen (Name) über den neuen Reservierungshalter an den Club Tegernsee nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Reservierungshalter sich durch den Erwerb und die Nutzung der Reservierung mit der Geltung dieser ARGB zwischen ihm und dem Club Tegernsee sowie der Verarbeitung seiner Daten durch den Club Tegernsee einverstanden erklärt und (3) der Kunde dem Club Tegernsee auf Anforderung unter Nennung des neuen Reservierungshalters rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert und/oder der Club Tegernsee die Weitergabe an den neuen Reservierungshalter (wenigstens konkludent) für zulässig erklärt hat.

D.4 Die Verarbeitung des Namens des neuen Reservierungshalters erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und Club Tegernsee sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Club Tegernsee gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen von Club Tegernsee ergeben sich aus Ziff. D.1.

D.5 Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziff. D.2 und/oder sonst unzulässiger Weitergabe von Reservierungen ist der Club Tegernsee berechtigt, unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieser ARGB:

a) Reservierungen bzw. Einlasstickets nicht an den Kunden zu liefern und zu stornieren;

b) Reservierungen zu sperren und dem Reservierungshalter entschädigungslos die

Wahrnehmung der Rechte aus der Reservierung zu verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung des Club Tegernsee zu verweisen;

c) Kunden von Reservierungen für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch zwei (2) Jahre, vom Besuch und Reservierungserwerb auszuschließen; im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziff. D.2 a) und/oder D.2 b) kann der Club Tegernsee von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des Mehrerlöses bzw. Gewinns nach den Ziff. H.3 und H.4 zu verlangen; in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierungen in Zukunft zu verhindern (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO).

 

E) EINLASS / VERANSTALTUNGSZEIT

E.1 Der Einlass zur Veranstaltung des Club Tegernsee ist für den Reservierungshalter bzw. Kunden und dessen Reservierungsgäste nur mit Reservierungsbestätigung und Einlassticket nach Maßgabe von Ziff. A.9 zu dem Reservierungstermin vorbehaltlich der Bestimmungen dieser ARGB gewährleistet. Der Club Tegernsee behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die die Aufrechterhaltung der Ordnung gefährden, den Zutritt zur Club Tegernsee Veranstaltung zu verwehren.

E.2 Mit Zutritt zur Veranstaltung des Club Tegernsee erkennt jeder Kunde bzw. Reservierungshalter den Club Tegernsee Event Guide an und akzeptiert diesen als für sich verbindlich. Der Club Tegernsee Event Guide gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ARGB.

E.3 –

E.4 Weiterhin erkennt der Kunde an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund gesetzlich und/oder behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen, z.B. Schutz- und Hygienekonzepte, im Zusammenhang mit dem Zutritt zu und dem Aufenthalt auf der Club Tegernsee Veranstaltung  zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden rechtzeitig allgemein bekanntgegeben und sind vom Reservierungshalter und seinen Reservierungsgästen ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Unter anderem kann es erforderlich werden, dass der Kunde, z.B. zwecks Verfolgung von Infektionsketten im Rahmen vorgegebener medizinischer Schutzmaßnahmen, aufgefordert wird, weitere Daten zu seiner Person und/oder seinen Reservierungsgästen an den Club Tegernsee im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu übermitteln. Die Regelungen zur Nichterfüllung gemäß Ziffer E.3 gelten entsprechend.

E.5 Im Fall eines wirksamen Rücktritts des Kunden nach Ziff. E.4 wird der Club Tegernsee seinem jeweiligen Vertragspartner bereits erhaltene, den entsprechenden Reservierungszeitraum betreffende, Zahlungen und Entgelte, abzüglich der Reservierungskostenpauschale in Höhe von € 1,50 pro Reservierungsplatz/Person, ,die im Sinne einer Aufwandserstattung bei der Club Tegernsee Veranstaltung verbleibt zurückerstatten. Im Übrigen gilt Ziff. A. 11 entsprechend.

 

F) GÜLTIGKEIT UND AUSSCHLUSSFRIST VERZEHRGUTSCHEINE

Verzehrgutscheine sind jeweils nur für die Dauer der jeweiligen Club Tegernsee Veranstaltung einlösbar. Eine Rückgabe der abgenommenen Verzehrgutscheine /Einlasstickets ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Erstattung von nicht eingelösten Verzehrgutscheine/Einlasstickets ist nicht vorgesehen. Eine  Verrechnung für andere Club Tegernsee Veranstaltungen ist nicht möglich.

 

 

G) VERTRAGSSTRAFE / MEHRERLÖS

H.1 Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ARGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziff. D.2, ist der Club Tegernsee ergänzend zu den sonstigen gesetzlichen oder nach diesen ARGB möglichen Maßnahmen und unbeschadet darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 gegen den Kunden zu verhängen. Weiter hierzu gilt nachfolgende Ziff. H.4. Dem Kunde steht es frei gegen die verhängte Vertragsstrafe eine Überprüfung der Angemessenheit der

Vertragsstrafe im Sinn des § 315 Abs. 1 BGB gem. § 315 Abs. 3 BGB durch das Gericht zu betreiben.

H.2 Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz / Fahrlässigkeit),Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie durch die Weitergabe erzielte Erlöse.

H.3 Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziff. D.2 a) und/oder D.2 b) durch den Kunden ist der Club Tegernsee  zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziff. H.1 und H.2 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ARGB möglichen Maßnahmen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Reservierungsweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziff. H.2 genannten Kriterien. Weiter hierzu gilt nachfolgende Ziff. H.4

H.4 Erhaltene Vertragsstrafenzahlungen hat sich der Club Tegernsee auf einen sich aus demselben Sachverhalt ergebenden Schadensersatzanspruch auf Zahlung von Geld anrechnen zu lassen.

 

I) HAFTUNG UND SCHLUSS-BESTIMMUNGEN

I.1 Der Aufenthalt im Bereich der Veranstaltung des Club Tegernsee  erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club Tegernsee, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

I.2 Es gilt ausschließlich das Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstiger bi- oder multinationaler Abkommen über Kaufgeschäfte.

I.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Club Tegernsee e.V.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Club Tegernsee e.V. (Miesbach). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §. 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Miesbach.

I.4 Sollten einzelne Klauseln dieser ARGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ARGB.

I.5 Der Club Tegernsee ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen berechtigt, diese ARGB und/oder die Preisaufstellung nach Ziff. A.2 mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Club Tegernsee für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club Tegernsee hat auf die Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse nach Ziff. J zu richten.

 

J) KONTAKTDATEN

Club Tegernsee e.V.

Kißlingerstr. 7a
83700 Rottach-Egern

Vorstand: Andreas Scherzer

 

Telefon: +49(0)8022–6739366
E-Mail: info@clubtegernsee.de